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Fanrechtefonds.de – Berufungsverhandlung erfolgreich/Datei Gewalttäter Sport muss auf neues rechtliches Fundament gestellt werden

23 März 2009

PRESSEMITTEILUNG Fanrechtefonds.de vom 17.12.2008

Hannover-Fan auch in der Berufungsverhandlung erfolgreich/Datei Gewalttäter Sport muss auf neues rechtliches Fundament gestellt werden

Hamburg, 17. Dezember 2008 – Der vom Fanrechtefonds unterstützte Fußballfan aus Hannover, der erfolgreich gegen seine Führung in der Datei Gewalttäter Sport geklagt hatte, ist jetzt im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erneut zu seinem Recht gekommen. Die Richter am Verwaltungsgericht Hannover hatten bereits im Ausgangsverfahren eine Rechtswidrigkeit des Eintrages, vor allem aber auch der gesamten Datei Gewalttäter Sport, festgestellt. Logisch, dass die Polizeidirektion Hannover nun unter dem Druck stand, in Berufung gehen zu müssen, soll diese Datei nicht gekippt werden. Und das ist natürlich kaum im Interesse staatlicher Datensammler.

Angefangen hatte alles bei einem Spiel der Amateure von Hannover 96 gegen jene von Eintracht Braunschweig im Mai 2006. Der Kläger, der in der Hannoverschen Ultra-Gruppe “Brigade Nord” aktiv ist, war bei diesem Spiel von einem Polizisten mit dem Schlagstock ins Gesicht geschlagen worden, wodurch er eine Jochbeinprellung erlitt. Später wurde er in Gewahrsam genommen und ein Verfahren wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch eingeleitet, welches im Oktober 2006 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Das parallel laufende Verfahren gegen den Beamten wegen Körperverletzung im Amt wurde gegen Zahlung von 200,- Euro eingestellt. Die Polizeidirektion Hannover zahlte jedoch in einem außergerichtlichen Vergleich ein Schmerzensgeld von 2.000,- Euro an den Kläger. Trotz der eindeutigen Faktenlage wurde der Kläger von Februar 2007 bis Juni 2008 mit einem Stadionverbot belegt und von der Polizei Hannover in die Datei Gewalttäter Sport eingetragen, wogegen er schlussendlich klagte. Das Verwaltungsgericht Hannover gab ihm Recht und erklärte die komplette Datei Gewalttäter Sport für rechtswidrig, weil die im Gesetz vorgeschriebene Rechtsverordnung, die das Nähere über die Art der zu speichernden Daten regeln soll, bisher nicht erlassen wurde. Zuständig hierfür wäre das Bundesinnenministerium mit Zustimmung des Bundesrates.

Nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Berufungsverfahren, welches von der Polizeidirektion Hannover angestrengt wurde, das Urteil des Ausgangsverfahrens. Somit liegt es am Innenministerium, die Datei Gewalttäter Sport zu einem rechtmäßigen Mittel zu machen.

Hierbei fordert der Fanrechtefonds eine höhere Schwelle für Einträge in die Datei sowie eine Pflicht der ausführenden Behörden zur pro-aktiven Information der Betroffenen, damit diese im Falle unberechtigter Führung in der Datei Gewalttäter Sport die Möglichkeit zu einer Reaktion haben. Schließlich stellt ein solcher Eintrag die Betroffenen nicht selten vor Probleme bei der Ausreise aus Deutschland, zum Beispiel am Flughafen. Weiterhin fordert der Fanrechtefonds eine umgehende Löschung der Daten Betroffener, wenn das dem Eintrag zugrunde liegende Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Der Fanrechtefonds ist keineswegs gegen eine Sammlung polizeilicher Erkenntnisse auf rechtsstaatlicher Grundlage, unbescholtene Fans müssen aber unbedingt besser vor polizeilicher Datensammelwut geschützt werden.

Tags: Bayer Leverkusen